top of page
Zwei Kleinkinder liegen am Boden und lachen

Kindschaftsrecht

Unterhalt, Obsorge & Kontaktrecht

Auch wenn es um die Beziehung zwischen Eltern und Kindern geht, können Sie sich auf meine langjährige Erfahrung und mein Einfühlungsvermögen in familiären Belangen verlassen. Ich bin für Sie da und begleite Sie einfühlsam und kompetent durch diese herausfordernde Zeit. 

 

Ich unterstütze Sie bei der Festsetzung und Anpassung des Kindesunterhalts sowie bei Fragen zur Unterhaltserhöhung oder -enthebung. 

 

Bei der Regelung des Kontaktrechts stehe ich Ihnen gerne zur Seite und helfe Ihnen bei der Entscheidung über die alleinige oder gemeinsame Obsorge.

 

Im Falle von Streitigkeiten um die Feststellung oder Bestreitung der Vaterschaft stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite und begleite Sie durch das Abstammungsverfahren.

 

Sollten Sie sich in einer Situation befinden, in der eine Entziehung der gemeinsamen Obsorge im Raum steht, werde ich mich für Ihre Interessen einsetzen und Sie umfassend beraten. 

Mag. Georg Thalhammer – Rechtsanwalt

Mag. Georg Thalhammer

 über 30 Jahre gesammelte Erfahrung

Vereinbaren Sie jetzt einen Erstgesprächstermin 

Das Familienrecht berührt einen der sensibelsten Bereiche unseres Lebens. Es geht nicht nur um Paragraphen, sondern vor allem um menschliche Schicksale, Emotionen und insbesondere das Wohl der involvierten Kinder.

 

Ein erfahrener Anwalt kann hier vermittelnde Instanz sein, indem er sowohl rechtliche Klarheit schafft als auch mit Einfühlungsvermögen und Verständnis für alle Beteiligten agiert. 

 

Ich stehe Ihnen in dieser komplexen und meist emotional geladenen Lebenssituation nicht nur als juristischer Beistand, sondern auch als Ratgeber zur Seite. Immer mit dem Ziel, das Wohl der Familie, besonders der Kinder, in den Mittelpunkt zu stellen. 

bottom of page